Fünf Aufgaben, die ein guter Notar für Sie ausführen kann

Aufgaben eines Notars: Bundesnotarordnung

In § 14 Bundesnotarordnung (BNotO) sind die Aufgaben des Notars genau definiert. Ein Notar ist ein unabhängiger Berater bei Rechtsgeschäften der Bürger. Er vermittelt Sicherheit in Geschäften, indem er die Parteien über die Folgen aufklärt und darauf hinwirkt, dass die Parteien ihren Willen eindeutig kundtun. Für viele Rechtsgeschäfte ist eine notarielle Beurkundung zwingend notwendig.  Die Tätigkeit des Notars beschränkt sich nicht nur auf die Gestaltung und Beurkundung von Verträgen. Der Notar kann nach Beurkundung auch für die Abwicklung der entsprechenden Verfügungen sorgen. Zu seinen Aufgaben gehört auch das Verwahren von hinterlegtem Geld.

 

Der Notar sorgt ferner für das Einholen erforderlicher Genehmigungen und die Einträge in entsprechende Register wie das Grundbuch und das Handelsregister. Am wirkungsvollsten wird der Notar seines Amtes walten können, wenn er frühzeitig mit der entsprechenden Aufgabe betraut wird. Er wird dann den Sachverhalt klären und den Willen der Rat suchenden Person und ggf. ihrer Vertragspartner erforschen. Er wird dabei auf eine rechtssichere und ausgewogene Gestaltung des Vertrags hinwirken, beraten, über die rechtlichen Konsequenzen belehren und mögliche Alternativen nennen. Hierdurch werden auch die Interessen des schwächeren Partners gewahrt. Die notariellen Urkunden sind noch nach sehr langer Zeit Zeugnis über die getroffenen Willensbekundungen.
Mit einer notariellen Urkunde können sich die Parteien auch der Zwangsvollstreckung im Hinblick auf Ansprüche unterwerfen, die einer Vereinbarung zugänglich sind und nicht ein Wohnraummietverhältnis betreffen oder eine die Abgabe einer Willenserklärung bezwecken.
Solche Urkunden wirken insofern wie ein Urteil, als aus ihnen vollstreckt werden kann.

Ehe und Familie

Für eine Adoption müssen die Beteiligen zu einem Notar gehen. Auch der Ehevertrag oder Partnervertrag sowie der Scheidungsvertrag wird vom Notar aufgenommen.

Immobilien

Der Notar hilft Ihnen beim Kauf von Grundstücken und Immobilien, indem er die hierfür notwendige Beurkundung vornimmt. Auch die Bestellung von Hypotheken sowie die Überlassung oder den Nießbrauch in Bezug auf Immobilien ist sein Geschäft, ebenso auch die Schenkung.

Erbe und Schenkung

Beim Notar wird das Testament und der Erbvertrag erstellt bzw. beurkundet. Auch bei vorweggenommener Erbfolge und Schenkungsverträgen benötigen Sie einen Notar. Der Notar ist ferner zuständig für den Erbscheinsantrag und die Nachlassverteilung. Hier finden Sie mehr Informationen zum Erbrecht.

Unternehmen

Wenn Sie eine Firma gründen wollen oder eine vorhandene Gesellschaft rechtlich umgestalten wollen, wenn Sie Anteile Ihrer Firma übertragen wollen, eine Firma im Handelsregister eintragen lassen wollen oder eine Unternehmensnachfolge bestimmen, ist der Notar Ihr Ansprechpartner.

Vorsorgevollmachten

Wenn Sie eine sogenannte Patientenverfügung erstellen wollen, in der festgelegt wird, wie im Falle Ihres Todes mit Ihrem Körper verfahren werden soll, oder was Sie für den Fall einer schweren Krankheit mit Bewusstseinsverlust wünschen, müssen Sie dies beim Notar beurkunden lassen.
Ebenso führt Ihr Weg Sie zum Notar, wenn Sie eine Betreuungsverfügung erstellen wollen, in der Sie festlegen, wer Sie im Falle einer Unzurechnungsfähigkeit betreuen soll.

Mediation

Um Streitigkeiten mit Geschäfts- oder Ehepartnern im Falle einer Scheidung zu vermeiden, etwa durch eine Scheidungsvereinbarung, kann der Notar behilflich sein. Auch Erbschaftsstreitigkeiten können in einem notariellen Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Die Schiedstätigkeit übt der Notar auch im Hinblick auf vollstreckbare Urkunden aus.