Wettbewerbsrecht

Nachfrage als Faktor im wirtschaftlichen Austauschprozess

Im Wirtschaftsrecht bezieht sich die Nachfrage auf die Menge an Gütern oder Dienstleistungen, die von Verbrauchern oder Unternehmen zu einem bestimmten Preis und Zeitpunkt erworben werden möchten. Die Nachfrage ist ein wichtiger Faktor im wirtschaftlichen Austauschprozess und beeinflusst maßgeblich das Angebot und den Preis von Produkten auf dem Markt. Die Nachfrage wird durch verschiedene Faktoren […]

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Die Illusion des Geldwertes

Wenn sich Personen oder Institutionen in ihrem wirtschaftlichen Verhalten nicht nach dem realen Wert des Geldes orientieren, sondern an seinem nominalen Wert ausrichten, so bezeichnet man das Verhalten als Geldwertillusion. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Ökonomische Entscheidungen orientieren sich somit am Nominalwert des Geldes im Vertrauen auf dessen Wertstabilität. Die inflationären Preissteigerungen werden zu

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Kabotage betrifft die Verkehrshoheit

Kabotage heißt, dass ein ausländisches Verkehrsunternehmen Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes erbringt. Rechtsanwalt Andreas Friedlein Luftverkehr, Schifffahrt, Straßengüterfernverkehr und Schienenverkehr – wenn ausländische Verkehrsunternehmen gewerblich Binnentransporte ausrichten möchten, dann kommt die Kabotage ins Spiel. Kabotage (Cabotage) betrifft die Verkehrshoheit. Ursprung von Kabotage Der Begriff stammt ursprünglich aus der Küstenschifffahrt und wurde verwendet für die Fahrt zwischen

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Derjenige, der wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz in Anspruch nimmt, muss die wettbewerbliche Eigenart konkret begründen

a) Der Kläger, der für ein Produkt wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz in Anspruch nimmt, muss zu dem Produkt und dessen Merkmalen, die seine wettbewerbliche Ei-genart begründen, konkret vortragen. Hierfür kann er sich Abbildungen bedienen, soweit diese die in Rede stehende Ware und deren Merkmale deutlich erkennen lassen. Im Regelfall wird der Kläger gehalten sein, dem Gericht das

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Bewerbung eines homöopathisches Arzneimittel mit indirektem Erfolgsversprechen – bekämpft Kopfschmerzen zuverlässig – wettbewerbswidrig

Bewerbung eines homöopathisches Arzneimittel mit indirektem Erfolgsversprechen wettbewerbswidrig OLG München, Urteil v. 04.05.2017 – 29 U 335/17 Irreführung bei Werbung für ein homöopathisches Arzneimittel mit Erfolgsversprechen

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TV-Werbung kann durch Hinweis auf Internetauftritt den Informationspflichten genügen

1.      Art. 7 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und

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Zu dem nach § 945 ZPO ersatzfähigen Schaden können Kosten gehören, die dadurch entstehen, dass ein Unternehmen zur Befolgung eines Unterlassungsgebots Produkte aus den Vertriebswegen zurückruft.

a) Die Merkmale und die Gestaltung eines Produkts sind regelmäßig nicht geeignet, einen Rückschluss auf seine betriebliche Herkunft zu ermöglichen, wenn es sich bei dem angesprochenen Verkehr um den Endverbraucher handelt und identische Produkte unter verschiedenen Herstellermarken angeboten werden. b) Zu dem nach § 945 ZPO ersatzfähigen Schaden können Kosten gehören, die dadurch entstehen, dass

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Der Umstand, dass kosmetische Mittel Chlorhexidin in einer Konzentration von bis zu 0,3% als Konservierungsstoff enthalten dürfen, besagt nicht, dass Erzeugnisse, die diesen Stoff in einer geringeren Konzentration enthalten, keine Funktionsarzneimittel sein können.

Der Umstand, dass kosmetische Mittel nach dem Anhang VI (1. Teil Nr. 42) der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglied-staaten über kosmetische Mittel und nach dem Anhang V Nr. 42 der Verord-nung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel Chlorhexidin in einer Konzentration von bis zu 0,3% als Konservierungsstoff enthalten dürfen, besagt nicht, dass

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Die Werbung mit Top-Preisen ist keine Werbung mit Höchstpreisen für Goldankauf und nicht wettbewerbswidrig

Oberlandesgericht Köln Urteil 6 U 173/14 vom 19.06.2015 – Goldankauf zu Toppreiseen/ Höchstpreisen BGB § 339 S. 2,; UWG § 5 … Die Berufung des Klägers gegen das am 14.10.2014 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 8 O 130/14 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil

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Der neue SLK – Keine Pflicht zur Angabe der CO2-Emission oder des Verbrauchs aus wettbewerbsrechtlicher Sicht

a) „Modell“ im Sinne des § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV ist nach § 2 Nr. 15 Pkw-EnVKV die Handelsbezeichnung eines Fahrzeugs, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens. Dem steht nicht entgegen, dass nach § 2 Nr. 6 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Art. 2 Nr. 6 der Richtlinie 1999/94/EG dann, wenn

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