Entscheidungen des Bundeskartellamtes anwaltlich prüfen:
Kartellrecht Während das Wettbewerbsrecht dafür Sorge tragen soll, dass das Verhalten konkurrierender Unternehmen ein nicht zu unterschätzendes Mass an ,,Lauterkeit“ aufweist, dient das Kartellrecht dem Ziel, dass überhaupt Wettbewerb existiert. Mit der seit 1999 eingeführten sechsten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfuhr das deutsche Kartellrecht erhebliche Änderungen, strukturelle Neuordnungen, wie die des Zusammenschlussverfahrens, neben Anpassungen …
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