Der Beweis für die Anzahl der übergebenen Frachtstücke kann auch durch eine vom Frachtführer ausgestellte Empfangsbestätigung (Übernahmequittung) geführt werden
Wird weder ein Ladeschein noch ein Frachtbrief ausgestellt, kann der Beweis für die Anzahl der übergebenen Frachtstücke von dem nach Art. 17 Abs. 1 CMR Anspruchsberechtigten auch durch eine von dem Frachtführer oder sei-nem Fahrer ausgestellte Empfangsbestätigung (Übernahmequittung) geführt werden. Der Frachtführer kann sich nicht darauf berufen, die Übernahmequit-tung habe keinerlei Beweiswert oder aber ihr …