Facebook-Account-Inhaber haftet für Missbrauch seines Facebook-Kontos auch für die Postings des Missbrauchenden
Nach Auffassung des Senats beurteilt sich die Frage der Haftung des Inhabers eines Facebook-Accounts bei dessen rechtsverletzenden Nutzung durch einen Dritten nach den Grundsätzen, die der BGH in der sog. „Halzband“-Entscheidung für die Haftung des privaten Inhabers eines eBay-Mitgliedskontos bei dessen Missbrauch durch einen Dritten aufgestellt hat. Danach muss der private Inhaber eines Mitgliedskontos bei …