Bankenklausel „Jede smsTAN kostet 0,10 €“ in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienste zwischen einem Kreditinstitut und Verbrauchern ist unwirksam
Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die vorformulierte Klausel „Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)“ in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienste zwischen einem Kreditinstitut und Verbrauchern unwirksam ist. Sachverhalt: Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, wendet sich mit der Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG gegen eine von …