Öffentliche Bekanntgabe in Buchform der von einem namentlich benannten Kind gezeigten konkreten Verhaltensweisen verletzt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht
a) Die öffentliche Bekanntgabe der von einem namentlich benannten Kind in der Grundschule gezeigten konkreten Verhaltensweisen und Fähigkeiten be-einträchtigt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf ungestörte kindgemäße Entwicklung. b) Die durch die Preisgabe nicht in die Öffentlichkeit gehörender Lebenssach-verhalte bewirkte Persönlichkeitsrechtsverletzung entfällt nicht dadurch, dass sich der Verletzte oder sein Erziehungsberechtigter nach …