Das EDV-Recht stellt einen unserer wichtigen Schwerpunkte dar. Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Wartung von Soft- und Hardware erfordert eine regelmässige Überprüfung und Anpassung der zu Grunde liegenden Verträge und Geschäftsbedingungen. Denn die Rechtsprechung befindet sich stetig im Wandel. Von allgemeinen Einkaufs- und Vertriebsbedingungen über Software-Erstellungsverträge, der Gestaltung von Lizenz- oder Systemverträgen bis hin zur Durchsetzung einzelner Forderungen bieten wir ein profundes Verständnis der EDV-Entwicklungen im Markt der Informationstechnologie. Natürlich kennen wir uns auch mit technischen „Neuerungen“, wie Cloud Computing ebenso aus, wie tatsächlichen IT-Innovationen. Einschlägige Branchenkenntnisse und Branchenerfahrung nebst unserem Verständnis für die besonderen Fachtermini und wirtschaftliche Zusammenhänge bietet Ihnen eine zielführende Beratung und Vertretung.