Die EU-Kommission leitet förmliche Untersuchung der E Book-Vertriebsvereinbarungen von Amazon wegen Verstosses gegen Kartellrecht – Meistbegünstigungsklausel – in

Kartellrecht: Kommission leitet förmliche Untersuchung der E Book-Vertriebsvereinbarungen von Amazon ein Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung bestimmter Geschäftspraktiken von Amazon im Vertrieb von elektronischen Büchern („E-Books“) eingeleitet. Dabei wird sie vor allem bestimmte Klauseln der Verträge zwischen Amazon und Verlagen genau prüfen. Nach diesen Klauseln müssen Verlage Amazon informieren, wenn […]

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Sprunghaftung des Handelsvertreteters nichtig, HV kann volle Handelsvertreterprovision nach § 87b HGB verlangen

Eine vertragliche Regelung in einem Handelsvertretervertrag über eine sog. Sprunghaftung, wonach dem Handelsvertreter ein Provisionsanspruch für von ihm vermittelte Zeitschriftenabonnementverträge nur dann zustehen soll, wenn der Kunde das Abonnement während der festgelegten Sprunghaftungsfrist voll bezahlt hat, ist wegen Verstoßes gegen § 87a Abs. 1 Satz 3 HGB i.V.m. § 139 BGB nichtig. Der Handelsvertreter kann

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Fünf Aufgaben, die ein guter Notar für Sie ausführen kann

Aufgaben eines Notars: Bundesnotarordnung In § 14 Bundesnotarordnung (BNotO) sind die Aufgaben des Notars genau definiert. Ein Notar ist ein unabhängiger Berater bei Rechtsgeschäften der Bürger. Er vermittelt Sicherheit in Geschäften, indem er die Parteien über die Folgen aufklärt und darauf hinwirkt, dass die Parteien ihren Willen eindeutig kundtun. Für viele Rechtsgeschäfte ist eine notarielle

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Der neue SLK – Keine Pflicht zur Angabe der CO2-Emission oder des Verbrauchs aus wettbewerbsrechtlicher Sicht

a) „Modell“ im Sinne des § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV ist nach § 2 Nr. 15 Pkw-EnVKV die Handelsbezeichnung eines Fahrzeugs, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens. Dem steht nicht entgegen, dass nach § 2 Nr. 6 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Art. 2 Nr. 6 der Richtlinie 1999/94/EG dann, wenn

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Der Beweis für die Anzahl der übergebenen Frachtstücke kann auch durch eine vom Frachtführer ausgestellte Empfangsbestätigung (Übernahmequittung) geführt werden

Wird weder ein Ladeschein noch ein Frachtbrief ausgestellt, kann der Beweis für die Anzahl der übergebenen Frachtstücke von dem nach Art. 17 Abs. 1 CMR Anspruchsberechtigten auch durch eine von dem Frachtführer oder sei-nem Fahrer ausgestellte Empfangsbestätigung (Übernahmequittung) geführt werden. Der Frachtführer kann sich nicht darauf berufen, die Übernahmequit-tung habe keinerlei Beweiswert oder aber ihr

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Pospektfehler der Deutschen Telekom beim dritten Börsengang steht fest

Der u.a. für das gesetzlich geregelte Prospekthaftungsrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2014 über die Rechtsbeschwerden von Anlegern, die stellvertretend für rund 17.000 Kläger Rechtsmittel eingelegt hatten, und die Rechtsbeschwerde der Deutschen Telekom AG gegen den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Mai 2012 entschieden. Gegenstand des

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Vereinbarungen, in denen für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften ein abweichender Gerichtsstand bestimmt wird, sind unzulässig.

Vereinbarungen, in denen für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften ein von § 29c Abs. 1 Satz 1 ZPO abweichender Gerichtsstand bestimmt wird, sind nach § 29c Abs. 3 ZPO unzulässig. BGH URTEIL III ZR 474/13 vom 30. Oktober 2014 ZPO § 29c Abs. 1 Satz 1, Abs. 3

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Lehmann Brothers – Anleger erhalten für Garantiezertifikate aufgrund Aufklärungspflichtverletzung Schadensersatz

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in zwei weiteren Verfahren damit beschäftigt, ob eine beratende Bank im Zusammenhang mit der Empfehlung von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury Co. B.V. (Emittentin) der US-amerikanischen Lehman Brothers Holdings Inc. (Garantin) zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist. Im Mittelpunkt der

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Eine Vertragsverletzung ist wesentlich iSd Art 35 CISG, wenn durch das Gewicht der Vertragsverletzung das Erfüllungsinteresse des Käufers im Wesentlichen entfallen ist, also die Kaufsache nicht genutzt werden kann

a) Für die Beurteilung, ob eine wesentliche Vertragsverletzung vorliegt, ist, wenn die Vertragswidrigkeit auf einer Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit (Art. 35 Abs. 1 CISG) oder auf einer sonstigen Man-gelhaftigkeit (Art. 35 Abs. 2 CISG) beruht, nicht allein die Schwere der Mängel entscheidend, sondern vielmehr, ob durch das Gewicht der Vertragsverletzung das Erfüllungsinteresse des

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Unternehmensnachfolge, Planung der Unternehmensnachfolge und Bewertung von Unternehmen

Bei einer Unternehmensnachfolge übernimmt der Nachfolger ein bestehendes und funktionierendes Unternehmen und führt es weiter. Dabei stellt der Unternehmensnachfolger von Anfang an sein unternehmerisches Können unter Beweis: Seine Aufgabe ist es, die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern, bestehende Kunden weiterhin zufriedenzustellen, neue Kunden hinzuzugewinnen und die Arbeitsplätze im Unternehmen zu sichern. Kein leichtes Unterfangen.

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