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Lehmann Brothers – Anleger erhalten für Garantiezertifikate aufgrund Aufklärungspflichtverletzung Schadensersatz

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in zwei weiteren Verfahren damit beschäftigt, ob eine beratende Bank im Zusammenhang mit der Empfehlung von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury Co. B.V. (Emittentin) der US-amerikanischen Lehman Brothers Holdings Inc. (Garantin) zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist. Im Mittelpunkt der […]

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Eine Vertragsverletzung ist wesentlich iSd Art 35 CISG, wenn durch das Gewicht der Vertragsverletzung das Erfüllungsinteresse des Käufers im Wesentlichen entfallen ist, also die Kaufsache nicht genutzt werden kann

a) Für die Beurteilung, ob eine wesentliche Vertragsverletzung vorliegt, ist, wenn die Vertragswidrigkeit auf einer Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit (Art. 35 Abs. 1 CISG) oder auf einer sonstigen Man-gelhaftigkeit (Art. 35 Abs. 2 CISG) beruht, nicht allein die Schwere der Mängel entscheidend, sondern vielmehr, ob durch das Gewicht der Vertragsverletzung das Erfüllungsinteresse des

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Unternehmensnachfolge, Planung der Unternehmensnachfolge und Bewertung von Unternehmen

Bei einer Unternehmensnachfolge übernimmt der Nachfolger ein bestehendes und funktionierendes Unternehmen und führt es weiter. Dabei stellt der Unternehmensnachfolger von Anfang an sein unternehmerisches Können unter Beweis: Seine Aufgabe ist es, die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern, bestehende Kunden weiterhin zufriedenzustellen, neue Kunden hinzuzugewinnen und die Arbeitsplätze im Unternehmen zu sichern. Kein leichtes Unterfangen.

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Ein Handelsvertreter, dem verboten ist, für Konkurrenzunternehmer tätig zu sein, ist kein Einfirmenvertreter kraft Vertrags im Sinne des § 92a Abs. 1 HGB.

Ein selbständiger Handelsvertreter, dem verboten ist, für Konkurrenzunterneh-mer tätig zu sein, und der eine anderweitige Tätigkeit frühestens 21 Tage nach Eingang seiner Anzeige und Vorlage von Unterlagen über diese Tätigkeit auf-nehmen darf, ist kein Einfirmenvertreter kraft Vertrags im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist

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Transportrecht: Landfrachtrecht, Luftfrachtrecht, Eisenbahnfrachtrecht, Binnenschifffahrtsrecht, Speditionsrecht, Lagerrecht, Logistikrecht, Seehandelsrecht

Theoretisch umfasst das Transportrecht folgende Bereiche:das Landfrachtrecht, das Luftfrachtrecht, Eisenbahnfrachtrecht und Binnenschifffahrtsrecht, das Speditionsrecht, das Lagerrecht und Logistikrecht, das Seehandelsrecht. Auch gehören das Zollrecht, das Versicherungsrecht und das internationale Privatrecht hierzu. Dies umfasst folgende Rechtsthemen: Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen Recht des nationalen und grenzüberschreitenden

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Ein- und Ausfuhr von Waren: Zollrecht

Die Europäische Union reformiert ihr Zollrecht derzeit umfangreich. Im internationalen EU-grenzüberschreitenden Warenverkehr sind zahlreiche zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen zu beachten. Neben der Abgabe einer Ausfuhranmeldung und der stets notwendigen Einfuhrzollanmeldung im Bestimmungsland sind auch Transitbestimmungen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei der Durchfuhr durch Drittländer. Wegen der Vielzahl der im In- und Ausland zu beachtenden

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Stiller Gesellschafter hat Anspruch auf ein (etwaiges) Abfindungsguthaben nach den Regeln der fehlerhaften Gesellschaft

Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft sind auf eine mehrgliedrige stille Gesellschaft, bei der die Kapitalanleger, die sich mit einer Vermögenseinlage als stille Gesellschafter beteiligen, einer aus allen stillen Gesellschaftern und dem Inhaber des Handelsgewerbes bestehenden Publikumsgesellschaft beitreten, mit der Maßgabe anzuwenden, dass ein dergestalt beigetretener stiller Gesellschafter von dem Inha-ber des Handelsgewerbes wegen eines vorvertraglichen

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Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG ist nicht widerlegt, wenn der Antragsteller nicht gegen gleichartige Verstöße Dritter vorgegangen ist

1. Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG ist nicht widerlegt, wenn der Antragsteller nicht gegen gleichartige Verstöße Dritter vorgegangen ist. 2. Die Aussage, ein Stoff sei „der einzige DPP4-Hemmer ohne CYP-450-Verstoffwechselung“, ist mangels wissenschaftlichen Nachweises irreführend, wenn eine Verstoffwechselung von „null“ sich weder aus der Fachinformation noch aus wissenschaftlichen Studien ergibt. Eine auf

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Medienberichtertstattungsrecht, Persöhnlichkeitsrecht, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit

Presserecht Medienberichtertstattungsrecht, Persöhnlichkeitsrecht, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind wichtige Grundfeste der Demokratie und grundrechtlich hinsichtlich der 3 letztgenannten in den Art. 1, 2 und 5 GG verankert. Aber Medienkommunikation hat unterschiedliche Seiten. Sie kann die Ehre und das Ansehen eines Menschen rechtswidrig zerstören. Als unwahre Tatsachenbehauptung, rechtswidrige oder manipulierte Fotoaufnahme oder durch Berichterstattung aus besonders privaten

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Recht am eigenen Bild (KUG), allgemeines Persönlichkeitsrecht und Presserecht

Das Recht am eigenen Bild Wo ist das Recht am eigenen Bild geregelt? Im „Gesetz(es) betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotographie“ (KUG) von 1907, als allgemeines Persönlichkeitsrecht, strafrechtlich in § 202a StGB sowie teils in datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Was wird geschützt? Das Recht am eigenen Bild schützt Fotografien oder Aufzeichnungen vor

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