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Wenn Vertrag kommt nicht von vertragen kommt
Vertrag kommt nicht von vertragen. Vertragsrecht regelt geschäftliche Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Rechtssubjekten (Unternehmen und/ oder Verbraucher). Dabei gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Jede Partei darf mit einer anderen frei den Vertragsgegenstand bestimmen. Dieser vertragsrechtliche Grundsatz der Vertragsfreiheit wird durch zwingende Vorschriften des geltenden Rechtes, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten begrenzt, Mithin muss…
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Gerichtlicher Verfahren im Wirtschaftsrecht durchführen
Der Beginn einer streitigen Auseinandersetzung kann schleichend oder plötzlich erscheinen. Dabei war in nahezu keinem Fall dieser Ausgang gezielt angestrebt. Sobald Ihnen vorgeworfen wird, Rechte verletzt zu haben oder Ihr internationaler Vertriebsvertrag zu Ihrem wichtigsten Produkt beendet wurde, benötigen Sie juristische Unterstützung. Aber auch, wenn Ihr Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ein Wettbewerber Abmahnungen verschickt,…
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AGB-Recht kurz erklärt
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Sie Ihrem Vertragspartner vorgeben. Die Vertragsbedingungen müssen also nicht jedes Mal individuell ausgehandelt werden. Das AGB-Recht fällt in Deutschland jedoch verhältnismässig streng aus. Für Unternehmen gelten beispielsweise die strengen verbraucherschützenden Regelungen nicht unmittelbar, überwiegend aber mittelbar. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Ihnen, als Verwender der AGB, im Rahmen…
Vertrag kommt nicht von vertragen. Vertragsrecht regelt geschäftliche Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Rechtssubjekten (Unternehmen und/ oder Verbraucher). Dabei gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Jede Partei darf mit einer anderen frei den Vertragsgegenstand bestimmen. Dieser vertragsrechtliche Grundsatz der Vertragsfreiheit wird durch zwingende Vorschriften des geltenden Rechtes, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten begrenzt, Mithin muss bei jedem Vertragsabschluss geprüft werden, ob alle vertragsrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden.
1. Vertragsrechtliche Grundlagen:
Grundlegend problematisch sind immer beispielsweise Arglist, Täuschung, Drohung, Unmöglichkeit, Verstoß gegen AGB-Recht und Verletzung von Formvorschriften.
Häufig entscheiden auch wechselseitig verwandte AGB oder Verweise, Bestellscheine und deren Formulierungen, Auftragsbestätigungen oder ähnliche im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung oder -durchführung versandten Dokumente über bestimmte vertragsrechtliche Inhalte. Daher muss im Regelfall der gesamte Prozess berücksichtigt werden.
Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und beantworten Ihre Fragen rund um das Wirtschaftsrecht.
Unternehmen schließen ständig Verträge ab: Kaufverträge, Werkverträge, Lieferverträge, Vertriebsverträge, Lizenzverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge, Leasingverträge oder auch seltenere Vertragstypen, wie Outsourcing-Verträge, Management-buy-Out-Verträge, Verlagsverträge etc. Dabei kann sich herausstellen, dass der abgeschlossene Vertrag nicht dem entspricht, was vereinbart werden sollte. Oder es werden dabei Fehler gemacht (z. B. zu lange Laufzeit), die Probleme bereiten. „Schlechte“ Verträge können zu großen finanziellen Einbußen führen und im Einzelfall sogar dem jungen Unternehmen die Existenz kosten.
Vertrag kommt nicht von vertragen.
Rechtsanwalt Michael Horak
Grundlagenkenntnisse erforderlich
Jeder Unternehmer sollte zumindest Grundlagenkenntnisse darüber besitzen, worauf bei Verträgen geachtet werden muss. Lassen Sie wichtige Verträge von kompetenten Rechtsanwälten genau auf Ihren Einzelfall hin überprüfen. Unternehmer dürfen sich nicht wie unwissende Verbraucher verhalten, die durch Verbraucherschutzbestimmungen geschützt sind. Sie müssen die einschlägigen Handelsgebräuche und Gepflogenheiten der Branche beachten.
Beachten Sie bei der Ausgestaltung von Verträgen:
Verbindlichkeit/ exakte Verpflichtungen
Geschlossene Verträge müssen eingehalten werden. Besonderes Augenmerk ist daher auf die Vertragsverhandlungen zu legen: Jeder Vertragspartner ist selbst dafür verantwortlich, dass er die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen kann.
Wir kennen uns aus im Wirtschaftsrecht. Nutzen Sie eine erste Beratung.
Form
Verträge sollten grundsätzlich schriftlich abgeschlossen werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Bestimmte Verträge müssen sogar schriftlich abgefasst werden. Dies gilt für viele Verträge, die zwischen Unternehmen und Verbrauchern geschlossen werden (etwa Teilzahlungsgeschäfte oder Verbraucherdarlehensverträge). Grundstücksübereignungen oder auch gesellschaftsrechtliche Verträge zum Beispiel bei einer GmbH- oder UG-Gründung müssen außerdem notariell beurkundet werden. Welche Verträge welcher Form bedürfen, kann bei Rechtsanwälten erfragt werden.
Laufzeit
Verträge können für eine bestimmte Laufzeit oder aber auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Feste Laufzeiten haben den Vorteil, dass für beide Parteien gewisse Sicherheiten bestehen (z. B. die dauerhafte Nutzung einer Betriebsstätte bzw. Miet- oder Pachteinkünfte). Kurze Kündigungsfristen verhelfen dagegen zu mehr Flexibilität: Sollte das Gebäude zu klein geworden sein, weil das Unternehmen wächst, ist man relativ kurzfristig aus dem Vertrag entlassen.
Kündigung
Je länger ein Vertrag läuft, desto länger ist in der Regel die Kündigungsfrist. Vor Vertragsabschluss sollte jeder Gründer auch über die Vor- und Nachteile dieser Kündigungsfristen nachdenken. Lange Kündigungsfristen geben mehr Sicherheit, kurze Kündigungsfristen machen flexibler.
2. Vertragsauslegung
Ist ein Vertrag zwischen den Parteien zustande gekommen, so müssen sich die Vertragsparteien an dessen Inhalte halten, sofern die einzelne Klausel rechtswirksam ist. Nach Vertragsschluss treten jedoch häufig Unklarheiten oder solche Situationen auf, die zuvor nicht bedacht wurden. Vertragsrecht fängt zwar bei der Gestaltung von Verträgen an und geht aber bis hin zur Vollstreckung von titulierten Ansprüchen aus Verträgen.
3. Vertragsmuster und Vertragsgestaltung sowie AGB
Für nahezu jeden Bereich und Vertragstyp existieren Muster. Diese Muster sind jedoch häufig zu einem bestimmten Zeitpunkt auf der Basis eines fiktiven Sachverhaltes verallgemeinert und schon deshalb jedenfalls für bedeutende Vertragssituationen nicht ohne rechtliche Prüfung empfehlenswert. Zudem bedarf jedes Muster einer Anpassung. Nicht angepasst ausgearbeitete oder auch veraltete Verträge enthalten nicht selten mehrere zentrale Klauseln, die unwirksam sind. Dies gilt erst Recht für vertragliche Spezialmaterien, wie bspw. Künstlerexklusivverträge, Lizenzvereinbarung, Schutzrechtsübertragungsverträge oder Verträge im internationalen Rechtsverkehr.
Bei stetig wiederkehrenden Vertragssituationen kann es hingegen sinnvoll sein, einen Mustervertrag individualisert zu erstellen und regelmässig, prüfen und ergänzen zu lassen.
AGB sind nicht zwingend erforderlich; wenn sie verwandt werden sollen, müssen sie jedoch richtig formuliert werden. Zwar mag das Risiko unwirksamer oder unpassender AGB ungleich geringer als im Falle eines Individualvertrages ausfallen. Dennoch belegt jede anwaltliche Praxis in diesem Bereich mehrmals täglich, wie wichtig die Verwendung der “richtigen”, nämlich passender und wirksamer, AGB sein kann. Zudem kann es sinnvoll sein, differenzierte AGB-Werke vorzuhalten (z.B. Einkaufs-AGB, Auslandsgeschäfts-AGB, Onlinehandels-AGB etc).
4. Vertragsmanagement
Neben der blossen Vertragsgestaltung als solcher mit Einbettung in vor-/nachvertragliche Prozesse unterstützen wir unsere Mandanten auch im Vertragsmanagement. Dabei optimieren wir ein vorhandenes Vertragsmanagement, um auf diesselben möglichst zielgerichtet zugreifen zu können und führen neue Vertragsmanagement-Systeme ein. In beiden Fällen prüfen wir die Belastbarkeit.
5. Vertragsdurchsetzung und Forderungseinzug
Vertragsdurchsetzung sowie Abwehr vertraglicher Ansprüche gehört zu unseren Hauptaufgaben im Vertragsrecht neben der Vertragsgestaltung. Informationen zum Forderungseinzug finden Sie unter www.inkassora.de .
Weitere Themen und Dienstleistungen der Kanzlei:
- Mustervertrag erstellen oder prüfen
- Anwalt Vertragsrecht Hannover
- Rechtsberatung und Rechtsschutz
- Vertragsgestaltung
- Vertrag prüfen
- AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) erstellen oder prüfen
- Lieferbedingungen
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Vertragsmuster
- Musterschreiben
- Vertragsdurchsetzung
- Forderungseinzug / Inkasso
- Vollstreckung
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Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht, insbesondere Verwaltungswirtschaftsrecht
Von öffentlich-rechtlichen Fragen der Bau- und Investitionsplanung bis zum Umweltrecht nebst Ökoaudit und Umweltverträglichkeit managen wir Ihre Vorhaben aus rechtspraktischer Sicht, einschliesslich Genehmigungsverfahren und solchen vor den Verwaltungsgerichten. Insbesondere eine zeitliche Beschleunigung ist häufig von besonderer Bedeutung. Dabei werden wir beispielsweise im Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Denkmalschutzrecht. Fachplanungsrecht, Gewerberecht. Arzneimittel- und Gentechnikrecht tätig.
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Ansprüche aus Rückabwicklung _ OLG Braunschweig v. 3.5.2022 – 4 U 525/21
Gerichtsstand für Ansprüche aus Rückabwicklung eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrages OLG Braunschweig v. 3.5.2022 – 4 U 525/21 Der Sachverhalt: Die Parteien streiten um Rückabwicklungsansprüche nach Widerruf eines Darlehensvertrages. Der Kläger – seinerzeit bereits wohnhaft in B – erwarb im Oktober 2015 ein Auto zu einem Kaufpreis i.H.v. rd. 22.000 €. Er leistete eine…
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Außenwirtschaftsrecht regelt die Ein- und Ausfuhr von Gütern
Durch das nationale Außenwirtschaftsrecht reguliert der Staat die Wirtschaft in seinem Territorium. Internationales Wirtschaftsrecht regelt den Warenverkehr zwischen Ländern. Nationales Außenwirtschaftsrecht gehört zum öffentlichen Wirtschaftsrecht. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Das Außenwirtschaftsrecht regelt die Ein- und Ausfuhr von Gütern genauso wie Investitionen von ausländischem Kapital. Nationales und europäisches Wirtschaftsrecht sind dabei miteinander gekoppelt. Das betrifft…
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Ausschluss eines Gesellschafters – Urteil vom 04.08.2020, Bonn
Im Urteil vom 04.08.2020 des BGH (AZ. II ZR 171/19) geht es um Folgendes: Der Gesellschafter einer GmbH kann, obwohl er seine bereits fällig gestellte Einlage noch nicht vollständig erbracht hat, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, ohne dass zugleich mit dem Ausschluss ein Beschluss über die Verwertung seines Geschäftsanteils gefasst werden muss. BGH, Urteil vom…