Kartellrecht
Während das Wettbewerbsrecht dafür Sorge tragen soll, dass das Verhalten konkurrierender Unternehmen ein nicht zu unterschätzendes Mass an ,,Lauterkeit“ aufweist, dient das Kartellrecht dem Ziel, dass überhaupt Wettbewerb existiert. Mit der seit 1999 eingeführten sechsten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfuhr das deutsche Kartellrecht erhebliche Änderungen, strukturelle Neuordnungen, wie die des Zusammenschlussverfahrens, neben Anpassungen an europäische Normen und neue Regelgehalte, wie das Vergabeverfahren. Im Bereich von Unternehmenszusammenschlüssen und Kooperationen übernimmt Horak Rechtsanwälte sowohl die nationale als auch die europarechtliche Fusionskontrolle.
Aber auch abseits der Fusionskontrolle spielen kartellrechtliche Überlegungen, ob in Vertriebsverträgen, Lizenzverträgen, im Franchising o. ä. Verträgen zwischen Wettbewerbern und Gleichgesinnten nicht erst seit den medienwirksamen Bussgeldern der EU eine ständige Rolle. Denn häufig hängt die Rechtswirksamkeit von Verträgen massgeblich auch an kartellrechtlichen Normen.
Was ist Kartellrecht ?
Das Lauterkeitsrecht (gemeinhin Wettbewerbsrecht oder Werberecht genannt) will in Wechselwirkung zum Kartellrecht den Wettbewerb schützen. Auch “Kartellrecht” wird daher teils als “Wettbewerbsrecht” bezeichnet. Dennoch verbleiben in praxi nur vereinzelte Überschneidungen zwischen beiden Rechtsgebieten: Extrem vereinfacht ausgedrückt dient Kartellrecht der Vermeidung von Kartellen wohingegen Lauterkeitsrecht einzelne Werbehandlungen zwischen den Marktbeteiligten zu regeln sucht.
In Deutschland ist das Bundeskartellamt (zusammen mit den Landeskartellbehörden) für den Schutz des Wettbewerbs zuständig.
Wo wird Kartellrecht geregelt ?
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrnkungen (GWB), kurz Kartellgesetz, das zum 1. Januar 1958 in Kraft getreten ist und seither sechsmal überarbeitet wurde, zuletzt durch eine umfassende Novelle von 1999, regelt deutsches Kartellrecht. Neben dem deutschen ist insbesondere das europäische Wettbewerbsrecht von Bedeutung und wird in der Regel durch die Europäische Kommission – als Wettbewerbsbehörde auf EU-Ebene – ausgeführt.
Was gehört zum Kartellrecht ?
Die wesentlichen Aspekte des heutigen Kartellrechts sind die Durchsetzung des Kartellverbots, die Durchführung der Fusionskontrolle und die Ausübung der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen. Seit dem 1. Januar 1999 ist der Schutz von Bietern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hinzugetreten.
Was macht das Bundeskartellamt ?
Das Bundeskartellamt kann insbesondere Zusammenschlüsse verbieten, missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen, Auflagen erteilen und Geldbußen verhängen. Das Kartellgesetz räumt dem Bundeskartellamt zudem weitgehende Ermittlungsbefugnisse ein. Das Bundeskartellamt bietet online diverse weitergehende Informationen.
Wie kommen Entscheidungen des Bundeskartellamtes zu Stande ?
Die kartellrechtlichen Entscheidungen des Bundeskartellamtes werden in einem justizähnlichen Verfahren von Beschlussabteilungen getroffen, deren Zuständigkeiten nach Branchen abgegrenzt sind.
Was benötigen wir, um Ihre kartellrechtliche Frage zu bearbeiten ?
Kartellrecht kann die drei verschiedenen Aspekte des Kartellverbots, der Fusionskontrolle (Zusammenschlusskontrolle) sowie Vergaberecht betreffen. Sämtliche Details müssen wegen der typischen Komplexität und häufigen strengst-möglichen Vertraulichkeit im Einzelfall besprochen und abgestimmt werden.
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