Wir prüfen die Verkehrsfähigkeit Ihrer neuen Lebensmittel nebst Zusammensetzung einschliesslich der besonders bedeutsamen Abgrenzung zu Arzneimitteln. Gerne bearbeiten wir auch Ihre arzneimittelrechtlichen Problemstellungen. Natürlich beraten wir auch die Frage der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Verpackungen/ Packungsbeilagen. Des weiteren begleiten wir lebensmittelrechtliche/ arzneimittelrechtliche behördliche Verfahren. Dabei sind wir branchenübergreifend tätig.