Der Beweis für die Anzahl der übergebenen Frachtstücke kann auch durch eine vom Frachtführer ausgestellte Empfangsbestätigung (Übernahmequittung) geführt werden

Wird weder ein Ladeschein noch ein Frachtbrief ausgestellt, kann der Beweis für die Anzahl der übergebenen Frachtstücke von dem nach Art. 17 Abs. 1 CMR Anspruchsberechtigten auch durch eine von dem Frachtführer oder sei-nem Fahrer ausgestellte Empfangsbestätigung (Übernahmequittung) geführt werden. Der Frachtführer kann sich nicht darauf berufen, die Übernahmequit-tung habe keinerlei Beweiswert oder aber ihr …

Transportrecht: Landfrachtrecht, Luftfrachtrecht, Eisenbahnfrachtrecht, Binnenschifffahrtsrecht, Speditionsrecht, Lagerrecht, Logistikrecht, Seehandelsrecht

Theoretisch umfasst das Transportrecht folgende Bereiche:das Landfrachtrecht, das Luftfrachtrecht, Eisenbahnfrachtrecht und Binnenschifffahrtsrecht, das Speditionsrecht, das Lagerrecht und Logistikrecht, das Seehandelsrecht. Auch gehören das Zollrecht, das Versicherungsrecht und das internationale Privatrecht hierzu. Dies umfasst folgende Rechtsthemen: Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen Recht des nationalen und grenzüberschreitenden …