Der Umstand, dass kosmetische Mittel Chlorhexidin in einer Konzentration von bis zu 0,3% als Konservierungsstoff enthalten dürfen, besagt nicht, dass Erzeugnisse, die diesen Stoff in einer geringeren Konzentration enthalten, keine Funktionsarzneimittel sein können.

Der Umstand, dass kosmetische Mittel nach dem Anhang VI (1. Teil Nr. 42) der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglied-staaten über kosmetische Mittel und nach dem Anhang V Nr. 42 der Verord-nung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel Chlorhexidin in einer Konzentration von bis zu 0,3% als Konservierungsstoff enthalten dürfen, besagt nicht, dass …

Arzneimittelrecht (Pharmarecht)

Wir prüfen die Verkehrsfähigkeit Ihrer neuen Lebensmittel nebst Zusammensetzung einschliesslich der besonders bedeutsamen Abgrenzung zu Arzneimitteln. Gerne bearbeiten wir auch Ihre arzneimittelrechtlichen Problemstellungen. Natürlich beraten wir auch die  Frage der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Verpackungen/ Packungsbeilagen. Des weiteren begleiten wir lebensmittelrechtliche/ arzneimittelrechtliche behördliche Verfahren. Dabei sind wir branchenübergreifend tätig.