Medizinprodukterecht

Das MPG bezweckt, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch für
die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit
und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen.

Medizinprodukte sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten
Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder
andere Gegenstände einschliesslich der für ein einwandfreies Funktionieren des
Medizinproduktes eingesetzten Software, die vom Hersteller zur Anwendung für
Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke u.a. der Erkennung, Verhütung,
Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten (§ 3 MPG)..

Das MPG regelt Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten, die
Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten, Verantwortlichkeiten und enthält auch
Straf- und Bussgeldvorschriften.

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