IT-Recht

IT-Recht

Was ist IT-Recht?

“IT-Recht” fasst alle Besonderheiten der Informationstechnologie zusammen. Schwerpunkte des IT-Rechts sind insbesondere Rechtsfragen der Soft- und Hardware, der Medien, des Wettbewerbs und zu Themen des Internet. Die einzelnen Rechtsgebiete überschneiden sich häufig. Dabei bieten wir unseren Mandanten eine IT-branchenspezifische, umfassende Rechtsberatung in allen sich ergebenden Rechtsfragen an:

  • EDV-Recht (z.B. Projektverträge, Software-/ Hardwarevertrieb, Lizenzvertragsrecht, Wartungs-/ Pflegeverträge, Pflichtenheft, Gewährleistung und Haftung)
  • Internet-/ Onlinerecht (z.B. Verteidigung gegen Abmahnungen, Informationspflichten, Recht der Datenbanken, Datenschutzrecht, gewerblicher Rechtsschutz)
  • Medienrecht (z.B. Multimediaverträge, Äusserungsrecht, Bildrecht)
  • Wettbewerbsrecht (z.B. Abmahnung von Wettbewerbern, Werberecht).

Warum sind wir im IT-/TK-Recht tätig?

Die IT-Branche kennen wir von unseren Mandanten sowie durch die besondere Aus- und Fortbildung unserer Rechtsanwälte. So hat unser seit nunmehr über 16 Jahren auf dem Gebiet des IT-Rechts tätiger Anwalt Dipl.-Ing. Michael Horak neben seinem rechtswissenschaftlichen Studium ein solches der Elektrotechnik mit entsprechenden Schwerpunkten auf den Gebieten Informationstechnologie absolviert.

Wir kennen natürlich die Fachbegriffe und Branchenzusammenhänge. Darüber hinaus vermögen wir insbesondere auch komplizierte technische Sachverhalte so für die übrigen Organe der Rechtspflege aufzubereiten, dass die tatsächlichen technischen Probleme erfasst und entsprechend gewürdigt werden können. Präzise und schnell können wir erschliessen, worauf es Ihnen ankommt.

Welche Leistungen bieten wir?

Das gesamte Recht der Informationstechnologien und der Telekommunikation einschliesslich der Nachrichtenverarbeitung, Soft- und Hardwaretechnik sowie Netzwerke bilden unsere Spezialisierung. Dies umfasst insbesondere:

  • Projekt- und Unternehmensbegleitung in allen branchenspezifischen Rechtsfragen aus dem IT-/ TK-Markt.
  • Vertragserstellung und -prüfung
  • Vertragsdurchsetzung
  • Abwehr von Ansprüchen
  • Genehmigungs- und Zulassungsverfahren
  • Domain Name Dispute Resolution sowie allgemein Alternative Dispute Resolution, Schlichtungs- und Schiedsverfahren.
  • Gewerblicher Rechtsschutz und sonstige Sicherung von Unternehmenswerten.