Presserecht

Medienberichtertstattungsrecht, Persöhnlichkeitsrecht, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind wichtige Grundfeste der Demokratie und grundrechtlich hinsichtlich der 3 letztgenannten in den Art. 1, 2 und 5 GG verankert.

Aber Medienkommunikation hat unterschiedliche Seiten. Sie kann die Ehre und das Ansehen eines Menschen rechtswidrig zerstören. Als unwahre Tatsachenbehauptung, rechtswidrige oder manipulierte Fotoaufnahme oder durch Berichterstattung aus besonders privaten Sphären werden die Grundrechte verletzt.

Dagegen können Unterlassung, Gegendarstellung, Schmerzensgeld, Schadenersatz, oder – ausnahmsweise – der Widerruf ein effektives Mittel sein. Negative Berichterstattung muss jedoch nicht stets juristisch geandet werden. Selbst erfolgreiche Prozesse können im Lichte ihrer erneuten Öffentlichkeitswirkung negative Folgen haben. Wir prüfen die Sach- und Rechtslage umfassend und lassen Sie taktische und planerische Elemente der Entscheidungsfindung aus unserer Erfahrung wissen. Dadurch bieten wir weit mehr als blosse Rechtsberatung; es geht uns um Ihren Erfolg und Ihre einwandfreie Reputation. Dabei begleiten wir Sie in allen Verfahrensarten, auch bis zum Bundesverfassungsgericht oder dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Zudem beraten und vertreten wir einige mittelständische Presseunternehmen in allen Fragen des Medien- und Presserecht.